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Zuschüsse

Zuschüsse an Jugendorganisationen


Der Stadtjugendring Ingolstadt vergibt im Auftrag der Stadt Ingolstadt, auf Grundlage der jeweils gültigen SJR-Förderrichtlinien und im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse an die Ingolstädter Jugendverbände. Anträge können von allen SJR-Mitgliedsorganisationen, von öffentlich anerkannten Trägern der Jugendhilfe (sofern sie Jugendarbeit leisten) und von Jugend(initiativ)gruppen unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare beim Stadtjugendring gestellt werden.

Hier gehts zum Online-Portal für § 3 der Förderrichtlinien

SJR-Förderrichtlinien ab 01.01.2025


A: DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN

  1. Der Stadtjugendring vergibt alljährlich im Rahmen seines Haushaltes Zuschüsse. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den von der Stadt Ingolstadt zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln und nach der Zahl der Antragstellungen. Die Förderung richtet sich dabei nicht nach der Mitgliedsstärke, sondern nach den Aktivitäten der Jugendgruppen. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht. Bei Bedarf kann vom Vorstand eine Kontingentbewirtschaftung eingeführt werden.

  2. Zuschussanträge können von allen Jugendorganisationen (Jugendverbänden, Jugendgruppen und SJR-Mitgliedsorganisationen) gestellt werden, die dem Stadtjugendring Ingolstadt angeschlossen oder als öffentlich förderungswürdig anerkannt sind und Jugendarbeit leisten.

    Die Zuschussanträge müssen von der örtlichen Verbands- bzw. Vereinsjugendleitung autorisiert bzw. unterschrieben sein und können nur durch diese beim Stadtjugendring Ingolstadt eingereicht werden.

    Ingolstädter Jugendorganisationen, die die Voraussetzungen nach § 74 SGB VIII erfüllen und Jugendarbeit leisten, jedoch noch nicht Mitglied im Stadtjugendring Ingolstadt bzw. noch nicht als öffentlich förderungswürdig anerkannt sind, können im Einzelfall nach vorherigem formlosen Vorantrag analog dieser Förderrichtlinie gefördert werden.
    Von der Antragstellung nach diesen Förderrichtlinien ausgenommen sind die Wohlfahrtsverbände.

  3. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist eine angemessene Eigenleistung der antragstellenden Jugendorganisation (Eigenmittel, Teilnehmer:innen-Beiträge o.ä.) sowie dessen Verantwortung für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme. Die angemessene Eigenleistung wird in den jeweiligen Förderparagrafen berücksichtigt.
    Eine Förderung kann nur bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Defizits erfolgen.
  1. Zuschussanträge müssen innerhalb der Abgabefrist von 2 Monaten nach Abschluss der Maßnahme beim Stadtjugendring eingehen. Die Antragstellung kann nur Online über das SJR-Zuschuss-Portal erfolgen. Bei Anträgen, die nicht über das Online-Portal gestellt werden können erfolgt die Antragstellung per mail oder in Papierform.
    In begründeten Einzelfällen kann die o.g. Abgabefrist nach vorherigem Antrag durch den Vorstand verlängert werden.
    Voranträge müssen i.d.R. 2 Monate vorab formlos per Mail eingereicht werden.

  2. Die Verteilung der Zuschüsse erfolgt durch die Vorstandschaft des Stadtjugendrings.

  3. Bei allen Maßnahmen (mit Ausnahme von § 1) können nur Teilnehmer:innen aus Ingolstadt (PLZ) im Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahren bezuschusst werden. Pro angefangene 7 Teilnehmer:innen ist 1 Betreuer:in (Wohnsitz auch außerhalb von Ingolstadt möglich) zuschussberechtigt.
  1. Der Stadtjugendring Ingolstadt sowie die Stadt Ingolstadt haben das Recht, die Verwendung der Fördermittel durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen zu prüfen. Der Zuwendungsempfänger hat die notwendigen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auf Anfrage vorzulegen.

    Alle Antragsteller werden darauf hingewiesen, dass es sich bei den gewährten Mitteln um öffentliche Gelder handelt. Es ist deshalb erforderlich, dass jeder Betrag ordnungsgemäß in einem Kassenbuch vereinnahmt und alle Ausgaben durch Originalbelege nachgewiesen werden können. Kassenbücher und Belege sind über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren aufzubewahren.
  1. Jede Maßnahme muss gesondert beantragt werden. Aus dem Antrag muss hervorgehen, nach welchem Paragraph des Kataloges gefördert werden soll. Die Förderung erfolgt in der Regel durch Pauschalbeträge.
  1. Widerspruch gegen eine Ablehnung oder gegen eine mitgeteilte Zuschussquote kann bei der Vorstandschaft des Stadtjugendrings innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung schriftlich eingelegt werden.
  1. Zu Unrecht erlangte Zuwendungen sind zurückzuzahlen. 
  1. Zu erwartende Förderungen aus anderen Zuschussquellen müssen im Antrag aufgeführt sein.
    Eine Doppelförderung aus kommunalen Mitteln ist unzulässig.
    Mögliche Fördermittel des Bayerischen Jugendrings bzw. des Bezirksjugendrings Oberbayern (insbesondere bei §§ 1, 4 und 6) sind auszuschöpfen.
  1. Qualitative Kriterien für die Beurteilung von Freizeitmaßnahmen
    Die Förderung von Freizeitmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des § 11 Abs.3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz). Gruppenleiter:innen und Betreuer:innen sind von ihrer jeweiligen Jugend-organisation für ihre Aufgabe entsprechend nach JuLeiCa-Standards zu schulen, damit sie im Sinne des Verbandes und der Jugendhilfe adäquat aktiv werden können.
    Gefördert werden mehrtägige und eintägige Veranstaltungen. Die Freizeitmaßnahme ist förderfähig, wenn mindestens 50 % freizeitpädagogischer Anteil enthalten ist. Freizeitmaßnahmen sind durch Beteiligung und Zusammenarbeit der Teilnehmer:innen geprägt und sollen das Gruppenerleben stärken und den/die Einzelnen in seiner/ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung fördern. Freizeitmaßnahmen dienen der Gemeinschaft, dem Kennenlernen und dem Austausch von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Maßnahmen finden ganzjährig im Rahmen von z.B. Ferienprogrammen, Wochenendveranstaltungen, Zeltlagern, Ausflügen, Kinder- und Jugendevents oder sportlichen Veranstaltungen statt. Sie sind durch eigene Aktivitäten im sportlichen, kreativen, musischen Bereich sowie weiteren Angebotsschwerpunkten des § 11 Abs. 3 SGB VIII und durch folgende pädagogischen Zielsetzungen nach § 11 Abs. 1 SGB VIII geprägt:
    Freiwilligkeit und Ausrichtung an den Interessen junger Menschen, Mitbestimmung, Mitgestaltung und Hinführen zu sozialem Engagement, Erlebnis geht über Ergebnis, Kreativität und Eigeninitiative.
    Sind die o.g. Schwerpunkte und Zielsetzungen aus dem Bericht nicht ersichtlich, wird der Antrag abgelehnt.
    Sollten im Vorfeld Unsicherheiten in Bezug auf die Programmplanung bestehen, berät der Stadtjugendring gerne.
  1. Nicht förderungswürdig sind Maßnahmen nach §§ 3, 4 und 7, die weniger als 50 % (freizeit)pädagogische Inhalte haben.

    • Gruppenstunden, Training, Proben und ähnliches, die dem täglichen Vereinsleben entsprechen. (Die Veranstaltung muss sich vom täglichen Vereinsleben abheben)
    • Kurse und Veranstaltungen oder deren Vor- und Nachbereitung die für die Teilnehmer:innen verpflichtend sind.
    • vereinsinterne Feiern und Feste.
    • Maßnahmen, die überwiegend beruflichen, parteipolitischen, gewerkschaftlichen, religiösen, sportlichen und schulischen Charakter haben ( z.B. Auftritte, technische Ausbildung bei der Feuerwehr, Leistungswettkämpfe im Sport oder kircheninterne Ereignisse wie zum Beispiel Kommunion, Firmung, Konfirmation oder Kirchentage).
    • Bei Tagesveranstaltungen bzw. Tagesfahrten muss deutlich werden, dass es sich nicht ausschließlich um z.B. einen Eltern-Kind-Ausflug handelt und/oder eine rein touristische Unternehmung, wie der Besuch eines Freizeitparks, Zoo o.ä. vorliegt
    • Maßnahmen, die bereits von anderen Referaten/Ämtern der Stadt Ingolstadt gefördert werden (Sportförderung, Ehrenamts- und Kulturförderung)
  1. Die Veröffentlichung der Förderrichtlinien erfolgt auf der SJR Homepage in der jeweils gültigen Fassung und durch Verteilung via Mail-Versand an alle Ingolstädter Jugendorganisationen und Gruppen.


B: FÖRDERKATALOG

§1 Aus- und Fortbildungs-Angebote

für in Ingolstadt tätige, aktive ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in Jugendgruppen (Mindestalter 14 Jahre)

  • bis zu 15,00 € pro Tag und Teilnehmer:in
  • 6 Arbeitsstunden a` 60 min
  • bis zu 30,00 € pro Wochenende (Fr–So)
  • 12 Arbeitsstunden a` 60 min

Die Eigenleistung wird in Form von ehrenamtlicher Zeit erbracht.
Bei mehrtägigen Aus- und Fortbildungen können Minderstunden an einzelnen Tagen durch Mehrstunden an anderen Tagen ausgeglichen werden.
Die Förderung umfasst sowohl eigene Aus- und Fortbildungen der Jugendorganisation, wie auch die Teilnahme einzelner Jugendleiter:innen an externen Angeboten anderer Organisationen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, sofern die Aus/Fortbildung für die Durchführung des Angebotes erforderlich ist (z.B. Rettungsschwimmer:in). Der SJR-Vorstand entscheidet hierüber im Einzelfall.

Ausgenommen sind Aus- und Fortbildungen, insbesondere Verlängerungen von Trainer:innen-Lizenzen, JuleiCa-Schulungen des SJR o.ä. und/oder für die es andere Zuschüsse (z.B. Sport/Verbands förderung o.ä.) gibt, durch die ein mögliches Defizit ausgeglichen werden kann.

§2 Starthilfe

Hilfen zum Aufbau neuer Jugendgruppen (keine zusätzlichen Gruppen). Die Gruppenstärke muss mindestens 7 Personen betragen.

  • bis zu 200,00 € (Sachaufwendungen)

Nach vorheriger formloser Antragstellung beim Stadtjugendring.

§3 Freizeitmaßnahmen & Tagesveranstaltungen

Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen mit gültiger Jugendleiter:innen-Card (JuLeiCa mit Ausweis.Nr. & Gültigkeit) erhalten bei Förderung nach § 3 den doppelten Fördersatz.
Die Förderung beträgt bei § 3 a & b max. 75 % der Kosten bis max. zum tatsächlichen Defizit.

WICHTIGER HINWEIS: Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, wenn mindestens ein/e Betreuer:in im Besitz einer gültigen JuleiCa ist.

Ausgenommen sind Begegnungen mit Jugendlichen in/aus Partnerstädten. Diese Maßnahmen werden von der Stadt Ingolstadt/Kulturreferat gesondert bezuschusst.

a) Freizeitmaßnahmen (ab ZWEI Tagen MIT Übernachtung)

Je Tag mind. 6 Stunden á 60 min. Minderstunden können an einem anderen Tag ausgeglichen werden. Bei Maßnahmen von Fr – So mit mind. 12 Stunden werden 2 und bei mind. 18 Stunden 3 Tage gefördert.

  • bis zu 10,00 € pro Tag, Teilnehmer:in und Betreuer:in OHNE JuLeiCa
  • 3000,00 € je Maßnahme und 5000,00 €/Jahr (§3 a&b) pro Gliederung der Mitgliedsverbände
  • Übersteigt ein Antrag die max. Fördersumme entscheidet der Vorstand im Einzelfall

b) Tages- und Mehrtagesmaßnahmen (OHNE Übernachtung)

Mind. 6 Stunden á 60 min. Programm  (OHNE An/Abreise)

  • bis zu 5,00 € pro Tag und Teilnehmer:in und Betreuer:in OHNE JuLeiCa
  • 1500,00 € je Maßnahme und 5000,00 €/Jahr (§3 a&b) pro Gliederung der Mitgliedsverbände

§4 Jugend-Bildungsmaßnahmen

Vorträge, Diskussionen, Kurse, Aufbauseminare zur musischen, politisch-staatsbürgerlichen, sozialen, kulturellen und religiösen Bildung.

  • bis zu 75 % der nachgewiesenen Kosten, jedoch nicht mehr als 750,00 € je Maßnahme

§5 Arbeitsmittel

Ab einem Anschaffungswert von 150 €/brutto ist ein Vorantrag (mindestens 2 Monate vor Anschaffung) mit Finanzierungsplan einzureichen. Eine Stückelung ist nicht möglich.
Gefördert wird die Beschaffung/Reparatur von Geräten und Materialien wie z.B. Fachliteratur für Jugendarbeit, Bastelwerkzeug, Kleinsportgeräte, technische Geräte in den Bereichen Multimedia (Audio, Video und Foto), Brettspiele, Musikinstrumente, Liederhefte oder ähnliches.

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten
  • 1.000,00 € pro Jahr und Verband. Gibt es mehrere Gliederungen pro Verband, müssen sich diese absprechen bzw. Arbeitsmittel am besten zentral anschaffen und zum Verleih zur Verfügung stellen.
  • der Zuschussantrag ist spätestens 2 Monate nach Anschaffung mit allen Belegen einzu- reichen

Nicht förderungswürdig sind Verbrauchsgüter von kurzer Lebensdauer (Bastelmaterial, Farben usw.), Büromaterial, Zeitschriften und (technische) Gerätschaften jeglicher Art, die nicht überwiegend für pädagogische Arbeit genutzt werden und/oder für die es andere Zuschussmöglichkeiten (z.B. Förderung Großsportgeräte o.ä.) gibt.

§6 Ausstattung von Jugendräumen

Gefördert werden Einrichtungen und Schönheitsreparaturen von Räumen, die für die Jugendarbeit genutzt werden (bedarfsorientierte Förderung).
Es ist ein Vorantrag (mind. 2 Monate vor Durchführungsbeginn) mit Finanzierungsplan einzureichen.

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten
  • bis zu 1000,00 €

Der Zuschussantrag ist spätestens 2 Monate nach Abschluss der Arbeiten mit allen Belegen einzureichen. Über Förderanträge über 1000,00 € entscheidet die Vorstandschaft im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Einzelfall.

Nicht gefördert werden Ausgaben, die unter § 5 fallen und technische Einrichtungsgeräte z.B. Heizung, Lüftung, Klimaanlagen o.ä. und Reparaturen z.B. neue Fenster, Türen, neue Böden o.ä sofern sie Bestandteil des Gebäudes sind.

§7 Projekte & Aktionen von Jugendorganisationen z.B. soziale Projektarbeit

Gefördert werden Projekte mit neuen/innovativen Arbeitsformen und Methoden oder Projekte, die durch die bisherigen Förderparagrafen nicht abgedeckt werden und die zur Förderung der Entwicklung von jungen Menschen beitragen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Dabei sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Angebote für junge Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden (§ 11 SGB VIII).

Projektdauer:

  • ab 1 Tag (mind. 6 Stunden) bis zu mehreren Monaten

Die Antragstellung erfolgt formlos beim Stadtjugendring (i.d.R. 2 Monate vor Maßnahmenbeginn) und mit einer Kurzbeschreibung des geplanten Projektes. Die Überprüfung des Antrags erfolgt durch den SJR-Vorstand.
Über die Bezuschussung von Anträgen über 1000,00 € entscheidet die SJR-Vorstandschaft im Einzelfall

  • bis zu 75 % der zuschussfähigen Kosten
  • bis zu 1000,00 € je Antrag              

Beschlossen in der Herbst-Vollversammlung des SJR Ingolstadt am 12.11.2024
Vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Ingolstadt zur Kenntnis genommen
Diese Förderrichtlinien treten zum 1.1.2025 in Kraft

FAQs Zuschüsse an Jugendorganisationen

Für weitergehende Beratung und für alle Fragen rund um die Antragstellung steht Euch Evi Rackl per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.

Evi Rackl

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